Der Entlastungsbetrag: Wieviel, wozu und wie?

24.12.2018

Der Entlastungsbetrag: Wieviel, wozu und wie?

In Kürze: Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich können Pflegebedürftige (Pflegestufe 1-5) für Pflegeleistungen nutzen. Er kann mit Beträgen für Pflegesachleistungen kombiniert werden und kann bis zum Juni des Folgejahres angespart werden.

Wer bekommt den Entlastungsbetrag?

Jede Person mit Pflegestufe 1 bis 5 bekommt den Entlastungsbetrag.

Dafür müssen Sie zunächst Pflege beantragen, um eine Pflegestufe zu erhalten. Wir erklären Ihnen hier, wie Sie den Antrag auf Pflege stellen.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag beträgt 125 €.

In einigen Ausnahmefällen können Ansprüche fortgesetzt werden, die vor der Umstellung auf Pflegestufen bestanden. Dann bekommen Betroffene 208 Euro, wenn Sie durch den Wechsel in die Pflegestufen nicht mindestens 83 Euro mehr erhalten als zuvor.

Wie funktioniert der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen ohne besonderen Antrag zu. Sie können also jeden Monat Leistungen über 125 € in Anspruch nehmen und dadurch bezahlen.

Meistens funktioniert das so, dass Patienten eine Leistung erst selbst bezahlen und dann die Rechnung an Ihre Pflege-/Krankenkasse schicken. Die erstattet den Betrag dann.

Viele Pflegedienste (oder andere Anbieter) können auch direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Dann müssen Sie als Patient eine Abtretungserklärung unterschreiben. Die erlaubt dem Anbieter, die Rechnung direkt an die Pflegekasse zu schicken.

Bei uns funktioniert das auch – fragen Sie einfach nach!

Kann man sich den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein, der Entlastungsbetrag ist nur für Leistungen vorgesehen. Die werden damit bezahlt.

Wenn man aber selbst eine Leistung bezahlt und die Rechnung einreicht, bekommt man das Geld von der Pflegekasse erstattet und direkt überwiesen. Deswegen sagen manche Menschen, dass sie den Entlastungsbetrag auf ihr Konto erhalten.

Wozu gibt es den Entlastungsbetrag?

Was kann man mit dem Entlastungsbetrag also bezahlen? Sie können nicht einfach alle Rechnungen einreichen, sondern nur die für bestimmte Leistungen.

Dazu zählen:

  • Tages- und NachtpflegeDabei insbesondere auch die sogenannten „Hotelkosten“, also die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten
  • Kurzzeitpflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu zählen insbesondere:Haushaltsnahe DienstleistungenGruppenangebote zum gemeinsamen Singen oder BastelnBewegungsangeboteGemeinsame SpaziergängeBegleitung zum Arzt, zu Behörden oder zu anderen Terminen

Für Patienten mit Pflegestufe 1 (nicht für alle anderen!) kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegeleistungen wie Waschen und Anziehen eingesetzt werden. Denn sie bekommen ja keine andere finanzielle Unterstützung für diese Leistungen.

Wie kann man den Entlastungsbetrag ansparen?

Der Entlastungsbetrag wird automatisch „angespart“: Wenn Sie in einem Monat keine 125 Euro verbrauchen, sondern nur 100, stehen die restlichen 25 Euro weiter zur Verfügung.

Das gilt bis zum Juni des Folgejahres.

Sie können also jeden Monat 125 € verbrauchen, abwechselnd 50 und 200 oder Sie sparen alle 18 Beträge an, um im Juni eines Jahres 2250 Euro zur Verfügung zu haben, wenn beispielsweise dann Angehörige im Urlaub sind.

Allgemein sollten Sie darauf achten, dass von Januar bis Juni zunächst alte Restbeträge verbraucht werden. Für gewöhnlich sollte ihre Pflegekasse das selbst erledigen. Sie können aber zur Sicherheit auch nachfragen. Sie können auch erfragen, welche Beträge Sie schon verbraucht haben und welche Ihnen noch zur Verfügung stehen.

Kann ich den Entlastungsbetrag für … nutzen?

Wenn Sie noch Fragen zum Entlastungsbetrag haben, beraten wir Sie gern – auch bevor Sie Pflegeleistungen von uns in Anspruch nehmen. Dann können Sie vor Ihrer Entscheidung sehen, was bestimmte Leistungen Sie kosten werden und wie Sie diese Leistungen finanzieren können.

Kontaktieren Sie uns bei Facebook, telefonisch oder über unser Kontaktformular!