Kombinationsleistungen - Was ist das?

14.01.2019

Kombinationsleistungen - Was ist das?

Die Kombinationsleistungen der Pflegeversicherung sind nicht allen bekannt, die eigentlich Anspruch darauf haben. Dabei können einige Menschen mit Pflegegrad über die Regelungen zu Kombinationsleistungen zusätzlich Geld bekommen.

Kombinationsleistungen von der Pflegeversicherung bedeuten, dass man sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen bekommt – die beiden Leistungen also kombiniert. Das funktioniert, wenn Angehörige einige Pflegeaufgaben selbst übernehmen und andere von einem Pflegedienst durchgeführt werden.

Was sind ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Pflegesachleistungen sind alle Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden – man kann sich merken „Leistungen in Sachen Pflege“.

Pflegegeld ist ein monatlicher Betrag, den ein Pflegebedürftiger Mensch bekommen kann, wenn seine Angehörigen ihn oder sie pflegen. Das Geld soll sie für ihren zusätzlichen Aufwand entschädigen können.

Jeder pflegebedürftige Mensch bekommt einen Pflegegrad – je mehr Hilfe er oder sie benötigt, desto höher der Pflegegrad. Und je höher der Pflegegerad, desto höher die Ansprüche.

Bei Pflegegrad 1 gibt es nur Anspruch auf den Entlastungsbetrag und Beratung. Danach gilt:

  • Pflegegrad 2: 689 Euro oder 316 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 3: 1298 Euro oder 545 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 4: 1612 Euro oder 728 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 5: 1995 Euro oder 901 Euro Pflegegeld

Kombinationspflege durch Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen bedeuten: Man muss sich nicht eindeutig zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld entscheiden, sondern kann beides kombinieren.

Wer nur 75 % der Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, kann noch 25 % vom Pflegegeld bekommen.

Beispiel: Frau A. hat Pflegegrad 2. Ihre Familie teilt sich die Aufgaben mit dem Pflegedienst, deswegen arbeitet der Pflegedienst für 482,30 €. Frau A. nimmt also 70 % des ihr zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen in Anspruch.
Wenn sie einen Antrag auf Kombinationspflege stellt, erhält sie 30 % vom Pflegegeld: monatlich 94,80 €.

Wie Sie Kombinationspflege beantragen

Jetzt wo Sie wissen, was Kombinationsleistungen der Pflegeversicherungen sind, bleibt nur noch, die Kombinationspflege zu beantragen. Wenn Sie nicht genau wissen, ob Sie die Pflegesachleistungen voll ausschöpfen, fragen Sie bei Ihrem ambulanten Pflegedienst nach!

Wenn Sie gerade keine Auskunft erhalten können, oder die Leistungen monatlich stark schwanken, können Sie die Kombinationspflege trotzdem beantragen. Wenn die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft werden, erhalten sie dann einfach kein Pflegegeld.

Dazu müssen Sie beiden Krankenkassen einen einfachen Antrag stellen. Dafür genügt ein relativ formloses Schreiben, in dem Sie erwähnen:

  • Name, Adresse, Pflegeversicherungsnummer und Geburtsdatum des Versicherten
  • Bitte stellen Sie mit sofortiger Wirkung die Pflegeregelung auf Kombinationsleistungen um.
  • Monatlich werden zurzeit ___ Euro für Pflegesachleistungen eingesetzt.“ ODER „Ich kann nicht abschätzen, wie genau das Verhältnis zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld aussieht.

Sie können Kombinationspflege bei vielen Versicherungen auch telefonisch beantragen. Halten Sie dann die oben genannten Informationen einfach bereit.

Hilfe bei Kombinationspflege

Manchmal überlegen Patienten auch andersrum. Sie erhalten bisher nur Pflegegeld und möchten jetzt zusätzlich die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld setzen Sie bis jetzt ein, damit ein Angehöriger an drei Tagen in der Woche die Fahrtkosten bezahlen kann, es bleibt aber etwas übrig. Jetzt suchen sie Unterstützung, die sie von diesem übrigen Betrag bezahlen können.

Ein Pflegedienst kann Ihnen dabei helfen, diese Rechnung ohne Risiko durchzuführen. Sind Sie gerade auf der Suche nach einem Pflegedienst, der Ihnen hilft? Sprechen Sie uns gerne an. Wir gehen mit Ihnen und Ihren Angehörigen alle Möglichkeiten durch und beraten Sie dazu, welche Leistungen Sie von uns in Anspruch nehmen wollen.