Wie beantrage ich Pflege?

13.09.2017

Wie beantrage ich Pflege?

Wer im Alltag durch physische oder geistige Schwächen eingeschränkt ist, kann Hilfe bekommen. Wenn Sie oder ein Angehöriger Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr leicht erledigen können oder besondere medizinische Versorgung brauchen, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen.

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt Geld von der Pflegekasse. Das kann er für die Pflege durch einen Pflegedienst (wie uns) ausgeben oder um die Pflege selbst zu finanzieren. Wenn zum Beispiel Angehörige pflegen, kostet das Zeit und Geld.

Der Weg zur Pflege in 5 Schritten

Sie können jederzeit bei Ihrer Krankenkasse Pflege beantragen. Wenn Sie an einer Stelle nicht weiterwissen, können Sie uns jederzeit anrufen und wir helfen Ihnen weiter!

1. SO STELLEN SIE EINEN ANTRAG AUF PFLEGE

Sie stellen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeleistungen. Wichtig: Diesen Antrag stellt die Person, die gepflegt wird. Als Angehöriger können Sie den Antrag natürlich schreiben und ausdrucken, aber unterschreiben muss die Person, die pflegebedürftig ist.

Stellen Sie den Antrag auf jeden Fall schriftlich und so früh wie möglich. Die Leistungen werden auch rückwirkend gewährt – das bedeutet: Wenn Sie am 12. März den Antrag ausfüllen und er am 3. April bewilligt wird, erhalten Sie so viel Geld, als wenn der Antrag schon am 12. März genehmigt worden wäre.

Sie beantragen damit den Besuch eines Gutachters, der die Pflegebedürftigkeit beurteilt. Der Antrag auf Pflegeleistungen ist ein einfacher Brief an Ihre Krankenkasse. Schreiben Sie darein:

  • Der Name und die Adresse des Antragstellers (also der Person, die bald gepflegt wird)
  • Die Versicherungsnummer
  • Was Sie möchten: „Hiermit beantrage ich Pflegeleistungen. Bitte kontaktieren Sie mich für eine zeitnahe Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrads.“

Vielleicht hat Ihre Krankenkasse auch fertige Formulare oder hilft Ihnen am Telefon weiter. Denken Sie daran, den Antrag auf jeden Fall schriftlich zu stellen oder zu bestätigen.

Wenn Sie sich unsicher sind, an wen Sie sich wenden können, können Sie auch mit uns Kontakt aufnehmen. Rufen Sie uns einfach direkt an (0231 555 78 40) und wir helfen Ihnen ab dem ersten Schritt!

2. FORMULAR DER KRANKENKASSE ZUM PFLEGEANTRAG UND TERMIN VEREINBAREN

Jetzt kontaktiert die Krankenkasse Sie. Oft bekommen Sie zunächst ein Formular. Darin geht es darum, wie Sie die Pflege möchten:

  • zuhause nur durch Angehörige (Pflegegeld),
  • nur durch einen Pflegedienst zuhause oder in einem Pflegeheim (Sachleistungen),
  • oder durch eine Kombination aus beidem (Kombipflege).

Manchmal müssen Sie hier schon eine Pflegeperson eintragen. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, wer die Pflege übernehmen wird, sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Sie können wie gesagt auch uns anrufen oder uns schreiben – wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags!

Außerdem müssen Sie der Krankenkasse sagen, wer von dem Termin zur Begutachtung erfahren soll. Das kann ein Partner, ein Sohn oder eine Tochter sein oder ein Freund. Die andere Person sieht dann auch, was passiert. Wenn Sie Pflege durch einen unserer Pflegedienste möchten, kommen wir auch gerne zu diesem Gespräch! Als Experten kennen wir die richtigen Formulierungen für das Gespräch und können Sie dabei entlasten.

Wenn die Krankenkasse das Formular zurückbekommen hat, schlägt sie einen Termin vor. Wenn der nicht für alle Leute funktioniert, die anwesend sein sollen, bitten Sie um eine Verschiebung!

3. VORBEREITUNG AUF DEN BEGUTACHTUNGSTERMIN

Bereiten Sie für den Tag der Begutachtung wichtige Unterlagen vor. Dazu gehören (jeweils wenn vorhanden!):

  • Arztberichte und Berichte aus dem Krankenhaus (auch Entlassungsberichte)
  • Röntgenbilder, MRT-Aufnahmen und andere Bilder, die ein Krankheitsbild dokumentieren
  • Allergiepass, Diabetikerausweis oder Schwerbehindertenausweis
  • Ein Medikamentenplan, in dem steht, welche Medikamente der Patient (wann) nehmen muss
  • Therapien wie Physiotherapie oder Ergotherapie
  • Ein Vertrag mit einem Pflegedienst, wenn Sie schon einen haben

Am besten machen Sie von all diesen Unterlagen auch Kopien, damit Sie die Originale nicht aus der Hand geben müssen.

Für pflegende Angehörige: Schreiben Sie für eine möglichst lange Zeit (1-2 Wochen mindestens) auf, welche Pflegeaufgaben Sie jeden Tag übernehmen und wie lange Sie dafür brauchen. Notieren Sie auch, wenn eine Aufgabe länger dauert, weil Sie zum Beispiel lange diskutieren mussten. Viele pflegebedürftige Menschen sind manchmal störrisch und verweigern zum Beispiel, sich richtig anziehen zu lassen, ihre Haare zu kämmen oder andere Sachen.

Wenn Sie selbst die Pflege in Anspruch nehmen möchten, gehen Sie ehrlich durch Ihren Tag. Welche Dinge fallen Ihnen schwer, die Sie eigentlich gern machen? Was tun Sie nicht mehr, obwohl sie es gern machen würden? Wobei brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie die Pflege für einen anderen beantragen, erstellen Sie mit ihm so eine Liste. Eine wichtige Grundlage für die pflegebedürftige Person und alle Angehörigen: Verschweigen Sie keine Probleme.

Es ist normal, dass man vor Fremden nicht zugeben möchte, was alles nicht mehr funktioniert. Viele Patienten sind auch selbst davon überzeugt, dass sie alles noch schaffen. Sie nehmen gar nicht wahr, wie viel Hilfe Sie im Alltag bekommen.

Besprechen Sie das vorher, damit sich niemand im Gespräch verraten oder überrumpelt vorkommt. Erklären Sie, dass es wichtig ist, die Schwierigkeiten zuzugeben. Im Gespräch sollte der Pflegebedürftige zum Beispiel nicht sagen, dass er sich manchmal noch gut selbst anziehen kann, wenn das nur alle paar Tage geht.

4. BEIM BEGUTACHTUNGSTERMIN

Beim Begutachtungstermin sind Sie vermutlich etwas nervös – keine Sorge, das ist normal. Der Gutachter wird sich mit der pflegebedürftigen Person unterhalten, sich die Pflegehilfsmittel (wie zum Beispiel einen Rollstuhl, einen Rollator, Stützgriffe und so weiter) ansehen und mit der Person sprechen, die die Pflege übernehmen wird. Wenn ein Pflegedienst da ist, spricht er auch mit der Pflegekraft, die bei dem Gespräch helfen und erklären kann, welche Maßnahmen ihrer Erfahrung nach notwendig sind.

Wenn Sie selbst die Pflege beantragen: Verschweigen Sie keine Schwierigkeiten. Sprechen Sie auch peinliche oder unangenehme Themen an wie Inkontinenz. Der Gutachter ist wie ein Arzt – jemand vor dem Sie sich nicht dafür schämen müssen, wenn Sie etwas nicht mehr können.

Wenn Sie für einen Angehörigen Pflege beantragen, scheuen Sie sich nicht über seine Defizite zu sprechen. Das ist für viele wirklich schwierig. Normalerweise sprechen wir nicht darüber, was jemand nicht mehr kann, wenn er oder sie im Raum ist. Hier ist das aber wichtig. Verschweigen Sie keine Probleme und keinen Aufwand. Schämen Sie sich nicht, weil eine Aufgabe lange dauert oder Sie oft Streit haben. Genau dieser Zeitaufwand ist wichtig für die Beurteilung.

Wenn jemand von einem Pflegedienst anwesend ist, haben Sie eine weitere „neutrale“ Person im Raum, die für Sie mit darauf achtet, dass die Aufgaben und der Aufwand richtig beschrieben werden. Wenn Sie uns vorab anrufen, sind wir gern bei dem Gespräch dabei.

5. DER PFLEGEGRAD

Der Gutachter sammelt seine Eindrücke und wertet sie aus. Sie bekommen von der Krankenkasse dann eine Mitteilung, welcher Pflegegrad und damit wie viel Geld bewilligt wurde.

Wenn der Pflegegrad Ihrer Meinung nach zu niedrig angesetzt ist, können Sie der Entscheidung widersprechen. Auch dabei helfen wir Ihnen gern.

So einfach beantragen Sie Pflegeleistungen

Sie sehen: Der Antrag auf Pflegeleistungen ist nicht unglaublich kompliziert sondern Sie kommen in 5 Schritten leicht dahin:

  1. Sie stellen den Antrag bei der Krankenkasse.
  2. Sie füllen die notwendigen Formulare der Krankenkasse aus.
  3. Sie bereiten das Beurteilungsgespräch vor.
  4. Das Beurteilungsgespräch findet statt.
  5. Sie erhalten eine Antwort Ihrer Krankenkasse und die Einordnung nach Pflegegrad.

Zum Pflegegrad und den Leistungen, die Sie je nach Pflegegrad erhalten, schreiben wir in den kommenden Wochen noch mehr. Wenn Sie uns auf Facebook folgen, sind Sie immer über neue Artikel auf dem Laufenden!

Noch einmal unser Hinweis: Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Pflege beantragen können, rufen Sie uns an unter 0231 555 78 40 oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie als Experten für Pflege in Dortmund, Bergkamen, Kamen und Umgebung!