Aktuelle Pflegesachleistungen

30.08.2024

Aktuelle Pflegesachleistungen

Wir geben einen kurzen Überblick darüber, welche finanziellen Mittel für Pflegesachleistungen 2024 zur Verfügung stehen. Die Zahlen haben sich seit unserer letzten Übersicht 2017 klar verändert.

Was sind Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringt. Also Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, die von einem „externen Dienstleister“ (im Gegensatz zu Angehörigen oder Nachbar*innen, die ehrenamtlich arbeiten) erbracht wird.

Wichtig ist, dass zu diesen Leistungen nicht die medizinische Versorgung gehört, die individuell für jede Person so verschrieben wird, wie es notwendig ist.

Beispiele für die hauswirtschaftliche Versorgung sind die allgemeine Unterstützung im Haushalt: beim Putzen, Kochen und Waschen. Wichtig zu wissen ist, dass diese Tätigkeiten natürlich nicht von Pflegefachkräften durchgeführt werden müssen, sondern häufig einfach von anderen Angestellten von Pflegediensten erbracht werden. In den letzten Jahren hat sich auch ein Markt aus „alternativen Pflegediensten“ entwickelt, der auf diesen Teil der Dienstleistungen spezialisiert ist – mit anderen Worten: der ohne „teure“ Fachkräfte Pflegesachleistungen anbietet, oft über Apps oder Vermittlungsportale organisiert.

Beispiele für die Grundpflege sind die Unterstützung bei der Körperhygiene oder beim Ankleiden.

Die Pflegesachleistungen 2024

Die Pflegesachleistungen – welche Kosten für einen ambulanten Pflegedienst erstattet werden – richten sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

Die Pflegesachleistungen betragen 2024:

  • bei Pflegegrad 2 bis zu 761 €.
  • bei Pflegegrad 3 bis zu 1.432 €,
  • bei Pflegegrad 4 bis zu 1.778 €,
  • bei Pflegegrad 5 bis zu 2.200 €.

Hinzu kommen verschiedene andere Leistungen der Pflegekasse beispielsweise für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wieso bekomme ich weniger Pflegesachleistungen?

Es ist nicht unüblich, dass Pflegebedürftige weniger Sachleistungen bekommen, als maximal möglich. Ein Grund kann sein, dass sie einfach nicht mehr Betreuung benötigen oder in Anspruch nehmen – der Pflegedienst kann ja nur abrechnen, was auch passiert.

Viel häufiger ist aber, dass eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld gewählt wurde: wer nur 30 % vom Betrag für Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, kann noch 70 % vom entsprechenden Pflegegeld bekommen, um den Mehraufwand aufzufangen, den pflegende Angehörige haben.

Wenn Sie kein Pflegegeld beziehen und trotzdem keine Leistungen in Anspruch nehmen können, die den vollen Betrag ausschöpfen, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder ihrem Pflegedienst nachfragen.