25.10.2017
Pflegegrade verstehen
Wer pflegebedürftig ist, bekommt Pflegegeld – das klingt einfach und wir versuchen hier im Blog immer mehr der Themen dazu zu erklären, damit das Thema Pflege auch wirklich einfach wird. Aber ganz so schnell geht es in der Realität dann doch nicht.
Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen Pflege beantragen wollen, funktioniert das über die Krankenkasse. Bei einem Begutachtungstermin wird der sogenannte „Pflegegrad“ bestimmt – eine Zahl, mit der beschrieben wird, wie viel Unterstützung jemand im Alltag braucht. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung ist nötig.
Pflegegrad abhängig davon, was jemand noch kann
Der Pflegegrad soll zeigen, das noch funktioniert, und was nicht. Also wenn jemand sich selbst anziehen und waschen kann, kann er oder sie mehr als jemand, der das nicht kann. Alles, was die Person selbst kann, muss kein Pflegedienst oder Angehöriger übernehmen.
Diese Einschätzung kann die Pflegebedürftige Person zusammen mit ihren Angehörigen natürlich theoretisch selbst treffen. Sie wird aber von einem Beauftragten der Krankenkassen geprüft, um sicher zu stellen, dass niemand betrügt oder einfach Dinge vergisst. Manchmal ist es vollkommen normal geworden, dass zum Beispiel ein Angehöriger alle Mahlzeiten für eine pflegebedürftige Person vorbereitet und zurechtlegt. Dann fällt den Betroffenen gar nicht mehr auf, dass auch das als „Mehraufwand“ zählt und für einen Pflegeantrag wichtig sein kann.
Beurteilungstermin Pflegegrad
Wir haben einen Beitrag dazu, wie Sie Pflege beantragen, geschrieben. Darin finden Sie auch Tipps zum Termin bei der Beurteilung für den Pflegegrad. Wichtig ist, nichts zu beschönigen: Auch wenn sich jemand vielleicht dafür schämt, dass er nicht mehr allein essen kann, darf man das nicht verheimlichen. Als Angehöriger sollten Sie lieber einen kleinen Streit riskieren, als für den Stolz einer pflegebedürftigen Person die Unterstützung zu riskieren.
Die Beurteilung zum Pflegegrad
Der Pflegegrad bestimmt sich nach einem Punktesystem. Für jeden Bereich, in dem jemand auf Hilfe angewiesen ist, bekommt er Punkte – je mehr am Ende zusammen kommen, desto höher der Pflegegrad. Es sind zwischen 0 und 100 Punkte möglich, die aus fünf Bereichen gesammelt werden:
- Mobilität – also ob sich jemand selbst bewegen kann, gut laufen kann und so weiter.
- Selbstversorgung – kann eine Person für ihren eigenen Haushalt sorgen? Dieser Punkt ist sehr wichtig. Wer kein Essen mehr einkaufen oder kochen kann, braucht auf jeden Fall Hilfe.
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – kann jemand Freundschaften aufrecht halten, sich mit Hobbies beschäftigen und allgemein einen angenehmen Alltag für sich schaffen?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – Dieser (lang formulierte) Punkt beschreibt, ob und wie jemand mit gesundheitlichen Anforderungen umgeht – zum Beispiel Meidkamente nimmt, sich an Insulin-Spritzen erinnert oder körperliche Übungen schafft.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten ODER Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Dieser Punkt besteht aus zwei „Modulen“ aber nur der höhere Wert fließt ein. Wenn jemand also kognitive oder kommunikative Schwierigkeiten hat – zum Beispiel vergisst, etwas zu tun oder sich nicht mit anderen unterhalten kann, ist das ein Punkt. Der andere Bereich beschreibt psychische Probleme: Wenn jemand zum Beispiel depressiv ist oder aggressiv wird und dadurch für sich und andere Belastungen auslöst.
In jedem dieser Bereiche notiert ein Begutachter im Gespräch Punkte. Die werden nicht direkt addiert, sondern unterschiedlich gewichtet. Eine Übersicht finden Sie auch auf der Webseite zum Pflegestärkungsgesetz.
Sie müssen mit dieser Beurteilung übrigens nicht allein zurecht kommen! Wenn Sie uns anrufen, kommen wir gern auch schon bevor der Pflegegrad bewilligt ist, vorbei. Wir beraten Sie dann in Ruhe, welche Pflegeleistungen wir Ihnen oder für Ihren Angehörigen empfehlen würden. Und wir sind dann bei dem Beurteilungstermin dabei – so haben Sie einen „Experten“ an Ihrer Seite.
Rufen Sie uns an (0231 555 78 40) oder schreiben Sie uns!