Grund- und Behandlungspflege

04.05.2017

Grund- und Behandlungspflege

Die meisten Pflegedienste bieten beide Arten an und oft wissen Patienten selbst nicht so ganz, wie sich ihre Versorgung zusammensetzt. Wir starten die Pflege immer erst nach einer Besprechung mit dem Patienten und seinen Angehörigen. Ob Sie sich schon vor einem Gespräch mit uns informieren möchten oder einfach mehr über Ihre Pflege erfahren wollen: Hier finden Sie alles zum Unterschied zwischen Behandlungs- und Grundpflege.

Eine Anmerkung vorab: Offiziell sollen die Begriffe Grund- und Behandlungspflege nicht mehr verwendet werden. Sie sind aber enorm hilfreich, um Pflegedienstleistungen zu verstehen. Und wesentlich handlicher als lange Entsprechungen wie „Pflegedienstleistungen nach SGB XI und Mitarbeitsaufgaben der Pflege“.

Welche Aufgaben gehören zur Grundpflege, welche zur Behandlungspflege?

Grundpflege soll Patienten in Aufgaben des täglichen Lebens unterstützen. Behandlungspflege, wie der Name schon andeutet, beschreibt Pflegeleistungen, die mit der medizinischen Versorgung der Patienten zu tun haben.

Die Unterstützung im Alltag ist vor allem für ältere Menschen oft ab einem gewissen Punkt nötig. Der wichtigste Grund ist die verringerte Bewegungsfähigkeit. Es wird im Alter schwieriger, sich zu waschen und anzuziehen. Hilfe bei diesen Dingen fällt in den Bereich der Grundpflege.

Die Behandlungspflege umfasst die medizinische Versorgung von Patienten. Natürlich sind für die Entscheidungen darüber immer zunächst Ärzte und andere behandelnde Personen zuständig. Die verschreiben auch die notwendigen Maßnahmen. Aber beispielsweise Verbandswechsel, Injektionen, Wundversorgung und so weiter können vom ambulanten Pflegedienst zu Hause beim Patienten übernommen werden.

Wer bezahlt Grund- und Behandlungspflege?

Grund- und Behandlungspflege unterscheiden sich aus Sicht der Patienten vor allem hinsichtlich der Kostenübernahme. Je nach Pflegeart richten sich die Anträge auf Kostenübernahme an eine andere Stelle.

Die Grundpflege wird über die Pflegekassen finanziert. Die Regelungen dazu findet man im elften Sozialgesetzbuch – SGB XI. Hier kann man sehr viel zur gesetzlichen Grundlage der Grundpflege nachlesen. Wichtig ist für einen Patienten meist vor allem, welchen Pflegegrad er hat und welche Leistungen er bekommen kann. Zu diesem Thema bald mehr hier im Blog. Wenn Sie direkt Antworten suchen: Wir beraten Sie gerne zu Ihrer persönlichen Situation.

Die Behandlungspflege wird von den Krankenkassen bezahlt. Die gesetzliche Grundlage der Behandlungspflege findet sich im fünften Sozialgesetzbuch – SGB V. Auf welche Leistungen genau Sie Anspruch haben, entscheidet ein Arzt. Sie bekommen die Leistungen, die er verordnet hat. Auch hier bieten wir Ihnen bei Bedarf persönliche Beratung.

Die Unterschiede zwischen Behandlungspflege und Grundpflege im Überblick

Hier noch mal im Überblick die Unterschiede zwischen Behandlungs- und Grundpflege ganz einfach zusammengefasst:

Behandlungspflege Grundpflege

Ziel Medizinische Versorgung Pflege des täglichen Lebens

Gesetzliche Grundlage SGB V SGB XI

Kostenübernahme durch Krankenkasse Pflegekasse

Maßnahmen durch Verordnung vorgegeben Wählbar durch den Patienten

Pflege durch Ausgebildete Pflegekräfte Pflegekräfte oder Angehörige

Wieso der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege wichtig sein kann

Viele Patienten werden von ihrem Pflegedienst gut versorgt und wissen nicht, welche Leistungen zur Behandlungspflege gehören und welche zur Grundpflege. Für den Alltag ist das auch nicht immer wichtig. In manchen Situationen ist es aber schon wichtig, den Unterschied zu kennen.

Wie erwähnt ist die Behandlungspflege durch Verordnungen vorgegeben. Dagegen können Patienten bei der Grundpflege viele Entscheidungen treffen. Sie entscheiden mit ihren Angehörigen, was der Pflegedienst genau für sie tun soll.

Wenn Sie nicht genau wissen, welche Leistungen Ihres Pflegedienstes zur Behandlungs- und welche zur Grundpflege gehören, fragen Sie nach! Für unsere ambulanten Pflegedienste, den AuK und den Lazarus Pflegedienst, ist es übrigens selbstverständlich, dass wir mit unseren Patienten vor Aufnahme der Pflege über ihre Möglichkeiten sprechen. Und wenn sie nach einiger Zeit etwas ändern möchten, ist das auch kein Problem: Sprechen Sie uns einfach an! Sie erreichen uns per Email oder den Alten- und Krankenpflegedienst unter 02307 210410 und den Pflegedienst Lazarus unter 02307 210400.