Urlaub für pflegebedürftige Menschen

16.08.2024

Urlaub für pflegebedürftige Menschen

Auch wer auf Pflege angewiesen ist, möchte Urlaub machen. Dafür gibt es verschiedene Angebote, die man mit viel Vorausplanung organisieren kann. Spontaner Urlaub funktioniert meist aber nur mit engagierten Angehörigen.

Begleitung von Pflegefachkräften in den Urlaub

Der Sonderfall zuerst: unter gewissen Umständen ist es möglich, dass jemand von einer Pflegekraft in den Urlaub begleitet wird. (Natürlich ist einer dieser Umstände immer „genug Geld, privat eine Pflegekraft zu bezahlen“ – das betrifft aber die wenigsten und auch für gewöhnlich keine „normalen“ Pflegedienste)

Diese Begleitung in den Urlaub ist sonst der absolute Ausnahmefall.

Urlaubsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige

Häufiger ist der Fall, dass Pflegebedürftige mit Angehörigen in den Urlaub fahren. Da gibt es dann verschiedene Optionen: Betreuung durch einen Pflegedienst vor Ort, Buchen eines Pflegehotels oder einer Pflege-Ferienwohnung. Und schließlich ein „halb getrennter“ Urlaub, bei dem die pflegebedürftige Person in einer Tagespflege vor Ort unterkommt, während die Angehörigen in einer „normalen“ Unterkunft leben.

Alle Varianten sind nicht immer einfach zu organisieren und es ist am leichtesten – aber auch nicht günstig – sich von einem spezialisierten Reisebüro beraten zu lassen. Die vermitteln häufig die passenden Kombinationen für den Urlaub.

Im Urlaub Pflege voll durch Angehörige

Die letzte Variante, bei der pflegebedürftige Menschen und Angehörige gemeinsam verreisen, ist, dass sie dabei genauso wie zu Hause oder auch etwas mehr die Pflege selbst regeln. Angehörige, die zuhause von einem Pflegedienst unterstützt werden, haben im Urlaub vielleicht mehr Zeit, weil sie keinen Job haben. Oder sie sind einfach bereit, „notgedrungen“ mehr Pflege zu leisten, wenn es dafür an den gewohnten Urlaubsort oder auch mal einen ganz neuen Ort geht.

Die Entscheidung sollte gut abgewogen und im Zweifel auch mal mit zuständigen Ärzt*innen abgesprochen werden. Denn der Urlaub sollte nicht dazu führen, dass die pflegebedürftigen Personen nicht richtig versorgt werden oder andersrum Angehörige erschöpfter zurückkommen als sie gefahren sind.