Was ist Behandlungspflege?

08.03.2024

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege ist ein Begriff für medizinische (bzw. „behandelnde“) Pflegeleistungen. Sie werden von Ärzt*innen verschrieben. Sie können vor allem von „grundpflegerischen“ Leistungen abgegrenzt werden, die sich auf die Unterstützung im Alltag beziehen.

Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung, die von ausgebildeten Profis erbracht wird: Pflegekräften. Sie wird in der stationären Pflege (in Pflegeheimen oder auch Krankenhäusern erbracht) und auch ambulant erbracht: viele pflegebedürftige Menschen werden zuhause medizinisch versorgt.

Behandlungspflege umfasst beispielsweise die Wundversorgung, Verbandswechsel und die Gabe von Medikamenten. Aber auch Dekubitusbehandlung und das Management von Blutdruck gehören zum Aufgabenbereich.

Bei Menschen, die besonders intensive (viel oder besondere) Behandlungspflege brauchen, geht man von „Intensivpflege“ aus. Hier werden Behandlungen verordnet, die sich beispielsweise auf die nächtliche Beatmung beziehen.

Wer kann Behandlungspflege leisten?

Behandlungspflege ist medizinische Pflege. Sie kann also formal nur von ausgebildeten Pflegefachkräften erbracht werden – wenn die Krankenkassen dafür bezahlen sollen. Denn natürlich übernehmen viele Menschen ihre eigene oder die medizinische Versorgung von Angehörigen.

Das wird aber nicht als Erfüllung der Behandlungspflege, wie sie vom Arzt verschrieben wurde, gesehen. Nur professionelle, examinierte Pflegekräfte können Behandlungspflege im Sinne der Erfüllung einer verschriebenen Leistung erbringen.

Unabhängig von dieser Unterscheidung gibt es aktuell und schon seit einiger Zeit eine lebendige Debatte darüber, welche Formen von medizinischer/Behandlungspflege Pflegeprofis (ausgebildete Pflegefachkräfte) auch ohne Rücksprache mit Ärzt*innen durchführen dürfen.

Wer bezahlt für Behandlungspflege?

Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung, die von Ärzt*innen verschrieben wird. Dementsprechend wird sie von der Kranken- bzw. Pflegekasse bezahlt. (Leistungen, die nur kurzfristig zur Behandlung einer Verletzung oder Krankheit erbracht werden müssen, werden von der Krankenkasse bezahlt. Bei längerem Behandlungsbedarf kann die Leistung auch eine sein, die von der Pflegekasse bezahlt wird.)

Wichtig ist, dass die Behandlungspflege nur dann von der Krankenkasse bezahlt wird, wenn sie von einem Pflegedienst erbracht wird. Das bedeutet aber auch, dass sie immer zusätzlich zum Pflegegeld oder den pflegerischen Leistungen passend zu einem Pflegegrad abgerechnet werden kann.

Verletzt sich beispielsweise ein Mensch mit Pflegegrad 3, bedeutet die nötige Wundnversorgung nicht, dass er in den folgenden Wochen auf die Behandlung einer lange bestehenden Diabetes verzichten muss. Genauso schränkt die Wundversorgung nicht die Zeit ein, die für die Grundpflege (Körperpflege) zur Verfügung steht.

Wer Pflegegeld ausgezahlt bekommen möchte und dafür Leistungen vom Pflegedienst und ehrenamtliche Pflege kombinieren möchte, sollte die Behandlungspflege also dem Pflegedienst überlassen.

Arbeiten in der Behandlungspflege: Einstieg über Ausbildung

Wer in der Behandlungspflege gegen Geld arbeiten möchte, muss eine Ausbildung absolvieren. Beispielsweise bietet sich die Ausbildung zur Pflegefachkraft an. Wer Pflegefachmann*frau ist, kann Behandlungspflege leisten.

Wer schon als Pflegehilfskraft in der Pflege arbeitet, kann nach zwei Jahren Berufserfahrung mit der Ausbildung beginnen – auch wenn er die Voraussetzungen (Schulabschluss) vorher nicht erfüllt hatte.

Wer sich auf die Intensivpflege spezialisieren möchte, kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft noch eine zum Thema Intensivpflege draufsetzen.

Wir bieten aktuell Ausbildungsplätze für Pflegefachkräfte in Bergkamen und Kamen an.