13.02.2020
Was ist der Unterschied zwischen ambulanter Alten- und Krankenpflege und der Intensivpflege?
Gerade weil in letzter Zeit von Seiten des Gesundheitsministers Spahn mehrere Angriffe auf die ambulante Intensivpflege gestartet wurden, fragen sich viele Kunden der ambulanten Pflege, wo der Unterschied zwischen ambulanter Alten- und Krankenpflege und Intensivpflege ist.
Dabei steht natürlich eigentlich nicht die Alten- und Krankenpflege vs. Intensivpflege – weder pflegebedürftige Menschen noch Pflegekräfte stehen der einen oder anderen Gruppe als Konkurrenten gegenüber.
Für alle ist es aber gut zu verstehen, was Intensivpflege bedeutet und wo sie der ambulanten Alten- und Krankenpflege ähnelt und wo sie sich unterscheiden.
Gemeinsamkeiten: Ambulante Alten- und Krankenpflege und Intensivpflege
Sowohl die Alten- und Krankenpflege kann „ambulant“ sein als auch die Intensivpflege. In beiden Fällen bedeutet das Wort, dass die Pflege im Zuhause einer pflegebedürftigen Person stattfindet.
In Deutschland gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“: Weil jeder gern in seinem Zuhause bleiben möchte, wird jeder solang es geht zu Hause gepflegt – auch wenn das aufwändiger oder teurer ist.
Dazu kommen Pflegekräfte zu Gast in die Wohnung oder ins Haus und führen die vereinbarten Pflegeleistungen durch. In der Pflege teilen sich diese Leistungen immer in die Grund- und die Behandlungspflege. Also die Versorgung und Hilfe beim alltäglichen Leben und zum Beispiel der Körperpflege und medizinische Behandlungen nach der Verschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Das gilt auch für die Intensivpflege!
Sowohl in der ambulanten Intensivpflege als auch in der Alten- und Krankenpflege hängt die Finanzierung der Pflegeleistungen vom Pflegegrad der Patienten und Patientinnen ab.
Das unterscheidet ambulante Intensivpflege von der Alten- und Krankenpflege
Bei intensivpflegebedürftigen Patienten muss rund um die Uhr jemand vom Pflegedienst vor Ort sein. Für die meisten Intensiv-Patienten liegt das dran, dass sie künstlich beatmet werden – Maschinen helfen ihnen also beim Atmen oder fügen der Atemluft mehr Sauerstoff hinzu. Diese Maschinen müssen von speziell ausgebildeten Pflegekräften eingerichtet und überwacht werden.
Die Kunden der Alten- und Krankenpflege bekommen dagegen meist nur einmal täglich oder einige Male in der Woche Besuch vom Pflegedienst. Auch sie werden – in unseren Pflegediensten zumindest – von festen Teams betreut, aber nicht
Wer intensivpflegebedürftig wird, soll zukünftig eher gezwungen werden, in ein Pflegeheim umzuziehen – so sieht es zumindest Gesundheitsminister Spahn. Das weicht das oben genannte Prinzip „ambulant vor stationär“ in diesem Bereich auf.
Deswegen sind die Gemeinsamkeiten wichtig
Aktuell ist in Herr Spahns Plänen nie die Rede von der Zwangsverlagerung von Patienten und Patientinnen, die „nur“ von einem Alten- und Krankenpflegedienst betreut werden. Er spricht immer wieder nur von beatmeten Patienten oder sogar nur von denjenigen, die im Wachkoma liegen.
Aus zwei Richtungen betrifft diese Problematik zukünftig aber vielleicht doch mehr Patienten:
Erstens kann sich der Zustand von jedem Menschen verschlechtern – durch Unfall, plötzliche Krankheit oder das Fortschreiten einer Krankheit, die bereits besteht. Die Regeln sind also nicht „irrelevant“ für alle, die heute nicht intensivpflegebedürftig sind.
Zweitens spricht Herr Spahn zwar gerne von Wachkoma-Patienten, faktisch betreffen die von ihm vorgesehenen Regeln aber auch alle anderen intensivpflegebedürftigen Menschen. Also auch diejenigen, die bei vollem Bewusstsein sind und ihr Leben selbst bestimmen. Hier zeigt sich also schon die erste Verschiebung der „Grenze“ zwischen den Menschen, die fortan weiterhin zu Hause bleiben dürfen, und denen, die ins Pflegeheim gezwungen werden.
Deswegen ist der Unterschied zwischen ambulanter Intensiv- und Alten- und Krankenpflege in diesem Bereich gar nicht wichtig.