Weiterbildungsordnung Pflege NRW von Pflegekammer entworfen

16.12.2023

Weiterbildungsordnung Pflege NRW von Pflegekammer entworfen

Die Pflegekammer NRW hat im Oktober einen ersten Entwurf der Pflegeweiterbildungsordnung für NRW veröffentlicht, der ab Januar 2024 gelten wird. Im Entwurf wird dargestellt, dass Weiterbildungen zukünftig in bestimmten Bereichen erfolgen können und ähnlich wie ein Studium Modulbasiert organisiert werden.

Ein erster großer Schritt für die Pflegekammer NRW

Die Pflegekammer NRW hat damit nach Ihrer Gründung eine sehr große Aufgabe angenommen und einen ersten Entwurf als Ergebnis veröffentlicht. Dabei lohnt sich ein Blick in die Einleitung, der zeigt, dass die langfristige Ausrichtung der Pflegeweiterbildung auch Kooperation beinhaltet. Die Ordnung ist in so enger Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz entstanden, dass Weiterbildungen aus den beiden Bundesländern gegenseitig ohne jede Prüfung anerkannt werden können. Gleichzeitig dürfen Weiterbildungen nur in NRW stattfinden.

Positive Stimmen zur neuen Weiterbildungsordnung …

Auf seiner Webseite zitiert die Pflegekammer positive Kommentare aus den eigenen Reihen: Pflegewissenschaftlerin Kristina Engelen, die als Mitglied des Kammervorstands das Ressort Qualifizierung verantwortet, sagte: „Die Verabschiedung der Weiterbildungsordnung markiert einen Meilenstein für die eigenverantwortliche Gestaltung des Pflegeberufs in NRW. In gerade einmal sechs Monaten haben wir Pflegenden die Grundlagen für unsere Qualifikationen im Weiterbildungsbereich übernommen. Das war fantastische Teamleistung unter Mitwirkung aller vier Fraktionen.“

Außerdem wird die Bedeutung von Weiterbildungen im Allgemeinen und in der Pflege im Besonderen betont.

… aber auch Kritik

Beim Überfliegen des Entwurfs in der online-pdf-Version ist an einigen Stellen klar zu erkennen, dass es sich eben noch um einen Entwurf handelt. Viele Modulbeschreibungen sind unvollständig und Felder sind nur mit Ellipsen (…) ausgefüllt. Zur Modulgrößen-/Credit-Point-Berechnung finden sich auf den Seiten 224/225 kreative Berechnungen, die noch nicht lesbar formatiert sind.

Nach einer gründlicheren Analyse äußert sich Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest und Sprecher der DBfK-Fraktion „Stark für Pflegende“ in der Kammerversammlung, noch ausführlicher kritisch: „Was allerdings fehlt, sind Anknüpfungsansätze für Weiterbildungen nach der generalistischen Pflegeausbildung, Vereinbarungen zur vertikalen Durchlässigkeit in das hochschulische Bildungssystem und konkrete Qualifikationsvorgaben für Dozierende.“

Eine grundsätzliche Anbindung an Hochschulen ist aktuell in eine Richtung formuliert: Hochschulen können (gegen eine Gebühr) Studiengänge als den Weiterbildungen gleichwertig anerkennen lassen.

Eine schnelle Anpassung des Entwurfs drängt sich also auf.